TÜV / DEKRA / Haupt- und Abgasuntersuchung
Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger gem. §29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.
TÜV / DEKRA / Hauptuntersuchung
Die Untersuchung wird durch Prüfingenieure der amtl. anerkannten Überwachungsorganisation TÜV / DEKRA, im Bedarfsfall auch täglich, durchgeführt.
Mit der Hauptuntersuchung (HU) wird auch die Abgasuntersuchung abgenommen.
Wir stellen dabei Hebebühne, Bremsenprüfstand und Lichteinstellplatz für unsere Kunden ohne Zusatzkosten zur Verfügung -damit Ihr Auto auch sicher die neue Plakette erhält -.